Der Landesanglerverband Brandenburg weist nochmals eindringlich auf die Beachtung der Sperrstrecken (Ausschilderung und Bojenkette) im Westsee Elbekies Abbaufeld II (C 01-117), an denen das Angeln nicht gestattet ist hin. Der Ostsee im Abbaufeld II ist Betriebsgelände (Betretungsverbot) und nicht zur Beangelung freigegeben.

Der neugestaltete Badestrand steht in der Zeit vom 15. Mai bis 15. September nur in der Nachtzeit 22 bis 6 Uhr den Anglern zur Verfügung. Das Parken ist nur noch an dem ausgewiesenen Parkplatz möglich.

Am Werk IV (C 01-118) ist das Parken an den bereits ausgewiesenen Flächen weiterhin gestattet. Die Tore und Gatter an den angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Flächen sowie die Wege sind freizuhalten.